Z 83 Amt und Justizamt Wulfen, 1765-1863 (Bestand)[Location: Dessau]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:Z 83
Benutzungsort:Dessau

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Amt und Justizamt Wulfen
Laufzeit/Datum (detailliert):(1765) 1813 - 1863
Laufmeter:1.90
Findhilfsmittel:vorläufiger Stand, zum Teil unerschlossen
Registraturbildner:Im 16. Jahrhundert setzte sich in Anhalt eine Ämterverfassung durch. Den Ämtern stand ein Amtmann vor, der wirtschaftlich-polizeiliche, jurisdiktionelle und finanzielle Funktionen hatte. Er führte u.a. die Personalaufsicht, verwaltete Einnahmen und Ausgaben, hatte für Grenzregulierungen in den Feldmarken und Wegebesserungen zu sorgen und beaufsichtigte Forsten und Fischereien. Er war für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit zuständig.
Der Amtmann wirkte als Untersuchungsrichter in erster Instanz, der gleichzeitig gerichtliche Vollziehungsgewalt sowie das Recht zur Urteilsverkündung besaß.
Das Fürstentum Anhalt-Köthen bestand ursprünglich aus den Ämtern Köthen, Nienburg, Wulfen und Warmsdorf sowie einigen Gerichtsdörfern. Aus der Zerbster Landesteilung 1797 kamen die Ämter Roßlau, Lindau und Dornburg hinzu.
1811 wurde im Fürstentum eine Justizorganisation nach französischem Vorbild eingeführt, was auf der unteren Ebene zur Einteilung des Landes in die sechs Distrikte Köthen, Wulfen, Nienburg, Warmsdorf, Roßlau und Lindau führte. Bereits 1812 wurde die neue Staats- und Justizverfassung wieder aufgehoben. An die Stelle der sechs Distrikte traten das Stadtgericht Köthen und die Justizämter: Köthen, Reinsdorf, Wulfen, Nienburg, Warmsdorf und Roßlau.
Die Justizämter übten in ihrem Bezirk die Zivil- und die Kriminalgerichtsbarkeit in der ersten Instanz aus, beaufsichtigten die Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, besorgten das Hypotheken-, Lehn- und Erbzinswesen und Vormundschaftssachen, beaufsichtigten das Polizei- und Konskriptionswesen sowie Truppeneinquartierungen.
Gleichzeitig bildeten die Justizamtleute mit dem Superintendenten die Kirchenkommission zur Beaufsichtigung der Kirchen und Schulen.
Das ehemalige Amt Wulfen bestand ursprünglich aus den Dörfern Wulfen, Drosa, Diebzig und dem Vorwerk Bobbe. Das nunmehrige Justizamt Wulfen wurde durch Ortschaften des ehemaligen Amtes Köthen erweitert. Zum Amt gehörten auch die adligen Dörfer Trebbichau und Hohsdorf sowie die fürstlichen Gerichte zu Elsdorf.
Die im Zuge der Revolution von 1848/49 erlassene Gemeindeordnung für die Herzogtümer Anhalt-Dessau und -Köthen vom 24.02.1849 führte zur Auflösung der Justizamtsbezirke auf der unteren Ebene und zur Bildung der Kreise Dessau, Köthen und Zerbst. Die Verwaltungsaufgaben der ehemaligen Justizämter wurden nunmehr von den neu gebildeten Kreisdirektionen, die jurisdiktionellen Funktionen von Kreisgerichten und Kreisgerichtskommissionen übernommen.
Bestandsinformationen:Akten des Amts und Justizamts Wulfen gelangten aus dem Archiv des Fürsten-/Herzogtums Anhalt-Köthen 1872 in das neu gegründete Anhaltische Haus- und Staatsarchiv Zerbst und wurden dort unabhängig von ihrer Provenienz gemeinsam mit den Akten der anderen Anhalt-Köthener Hof- und Staatsbehörden in den neu gebildeten Pertinenzbestand
"Abteilung Köthen" integriert, der in dieser Ordnung im Wesentlichen noch heute unter der Bestandssignatur Z 70 vorliegt.
Weitere Justizamtsakten wurden in den 20er/30er Jahren des 20. Jahrhunderts von den anhaltischen Behörden und Amtsgerichten an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst
und nach 1947 von verschiedenen Kreisgerichten an das Landesarchiv Oranienbaum abgegeben. Die in diesen Abgaben ermittelten Akten der Provenienz "Amt und Justizamt Wulfen" sind zu dem vorliegenden Bestand formiert worden.
 

Related units of description

Related units of description:siehe auch:
Z 70 Abteilung Köthen, 1316-1887 (Bestand)

siehe auch:
Z 10 Sal- und Amtsbücher, 1536-1737 (Bestand)

siehe auch:
Z 12 Lehnbücher, 1587-1878 (Bestand)
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=188686
 
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